24-02-2021, 00:34
(23-02-2021, 21:26)Zahlesel_RUS schrieb: Das erste Schreiben von UVK = du hast die Schulden auf der Backe. Ausnahmen kenne ich nicht.
Wenn du schreiben nicht bekommen hast, dann klar, dann hast du sicherlich auch keinen Titel...
"auch leistungsfähig ist."
wenn er Kohle hat, darf er für alle Jahre zurückzahlen so verstehe ich es und so ist es auch
bei einem Bekannten wurde Vorschuss trotz HARZ4 Bezug gepfändet. jetzt hat er P-Konto und die Kohle fließt auf das Konto von euer Ehefrau.
So ist er sicher
Rechtlich nicht. Wenn er zum Zeitpunkt der Zahlung des UHV nicht leistungsfähig war, muss er auch später nichts zurückzahlen, wenn er wieder Geld hat.
Wie das allerdings bei einem bestehenden Titel zum Zeitpunkt des UHV aussieht kann ich nicht sagen...