24-02-2021, 10:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2021, 10:05 von Zahlesel_RUS.)
(24-02-2021, 00:34)bubi schrieb: Rechtlich nicht. Wenn er zum Zeitpunkt der Zahlung des UHV nicht leistungsfähig war, muss er auch später nichts zurückzahlen, wenn er wieder Geld hat.Ich kenne es anders, ohne Details, aber der Typ ist seit 4 Jahren auf HARZ4 und die UVK Schulden laufen weiter.
Ob er den Titel hat ist mir nicht klar, aber wer hat ihn nicht?
UVK lässt dich betiteln wenn nicht selber, dann zwingt sie die Ex dies zu tun
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der Titel besteht natürlich
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch