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Stationäre Unterbringung durch Jugendamt
#14
Ist nicht mein Fachgebiet, aber so weit ich weiß, muss man hier das Verwaltungsgericht bemühen. Das ist zuständig in solchen Sachen, da irgendwie das SGB bei den Inobhutnahmen mit rein spielt. Und so weit ich weiß, ist das Verwaltungsgericht auch kostenlos.

Früher war hier im Forum der Gerald Emmermann. Der hat sich zwischenzeitlich auf diesem Gebiet fit gemacht und hat derzeit vor, einen Verein zu gründen, der sich explizit mit rechtswidrigen Inobhutnahmen beschäftigen soll.
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RE: Stationäre Unterbringung durch Jugendamt - von Nappo - 27-02-2021, 12:29

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