01-03-2021, 21:49
Man argumentiert, dass nicht mehr die ehelichen Lebensverhältnisse der Maßstab sind weil der Trennungszeitpunkt schon lange zurückliegt. Und dann bringt man dieselben Argumente wie in https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...#pid207638 warum der Anspruch jetzt nur noch xyz EUR betragen würde.
Ist der Trennungsunterhalt vollstreckbar, muss erneut geklagt werden. Ist er nicht vollstreckbar, kannst du einfach kürzen, wirst dann aber ggf. sofort verklagt.
Ist der Trennungsunterhalt vollstreckbar, muss erneut geklagt werden. Ist er nicht vollstreckbar, kannst du einfach kürzen, wirst dann aber ggf. sofort verklagt.