08-03-2021, 11:45
Hi zusammen,
wer kann mich da evtl. mal ein wenig erleuchten?
Ich habe jetzt die Forderungsaufstellung der Gegenseite erhalten, was diese noch meint an Rückständen zu bekommen. Nun ist es ja so, das bei mir -wer sich erinnert- schon sowohl im Erstverfahren beim AG Rückstandsummen auf Basis der Berechnung Beistandschaft beziffert wurden als auch im Beschluss des OLG im Beschwerdeverfahren und dort auch -nicht im Tenor!- im Begründungstext Rückstandsummen sowie geleistete bzw. nicht in Abrede gestellte Zahlungen benannt wurden. Inwieweit sind diese jetzt Verbindlich?
Bei der Forderungsaufstellung der Gegenseite hab ich nämlich das Gefühl, das der gegnerische Anwalt nun -wenn ich die mal gegenrechne- deutlich mehr versucht noch geltend zu machen, als meiner Tochter überhaupt ursprünglich lt. Berechnung Beistandschaft und den Angaben in den og. Gerichtsbeschlüssen überhaupt zustand?
wer kann mich da evtl. mal ein wenig erleuchten?
Ich habe jetzt die Forderungsaufstellung der Gegenseite erhalten, was diese noch meint an Rückständen zu bekommen. Nun ist es ja so, das bei mir -wer sich erinnert- schon sowohl im Erstverfahren beim AG Rückstandsummen auf Basis der Berechnung Beistandschaft beziffert wurden als auch im Beschluss des OLG im Beschwerdeverfahren und dort auch -nicht im Tenor!- im Begründungstext Rückstandsummen sowie geleistete bzw. nicht in Abrede gestellte Zahlungen benannt wurden. Inwieweit sind diese jetzt Verbindlich?
Bei der Forderungsaufstellung der Gegenseite hab ich nämlich das Gefühl, das der gegnerische Anwalt nun -wenn ich die mal gegenrechne- deutlich mehr versucht noch geltend zu machen, als meiner Tochter überhaupt ursprünglich lt. Berechnung Beistandschaft und den Angaben in den og. Gerichtsbeschlüssen überhaupt zustand?