08-03-2021, 16:01
(08-03-2021, 14:49)p__ schrieb: Wenn die Zahlen in den Beschlüssen akzeptiert worden sind, dann sind sie solide. Rechnet die Gegenseite anders, wäre der Beschluss eine gute Begründung, dieser Berechnung zu widersprechen.
Gilt das auch, wenn ich für die (nicht bestrittenen) Zahlungen keine Bankbelege habe? Z.B. sind für einen Zeitraum X 6.500 EUR Zahlung nicht bestritten von der Gegenseite, andererseits hat diese in ihrer Forderungsaufstellung für diesen Zeitraum nur Zahlungen i.H.v. 4.000 EUR aufgeführt, für mehr habe ich auch keine Bankbelege?