12-03-2021, 03:07
(11-03-2021, 23:02)Alles-durch schrieb: Rechtsverbindlich ist was ein Gericht beschlossen hat.
So wie ich es verstehe ist die Beistandsschaft bis zur Volljährigkeit die Vertretung Deiner Tochter. Damit ist lediglich die Beistandsschaft berechtigt bis zum 18. Lebensjahr die Forderungen zu stellen und damit auch die Anspruchshöhe zu berechnen. Soweit ich das weiß, kann der Beistand sogar auf Unterhalt verzichten und eine Außergerichtliche vereinbarung treffen.
Wenn der Beistand Deine Tochter bzw. ihr Anwalt meint, dass ihr Bestand zu wenig gefordert hat, dann soll sie den in Regress nehmen. Das ist aber nicht Dein Problem. Du kannst nicht mir 2 verschiedenen Partnern verhandeln.
Was die Kosten und Absurdistan betrifft, ist das Teil der Strategie, um Väter mürbe zu machen.
Du investierst Zeit, um gegen eine feministische Maschinerie zu kämpfen, die Du am Ende auch noch bezahlen musst. Je mehr Du kämpfst, um so teuerer wird es. Rauskommen tut aber nichts.
Ich habe übrigens Deinen Beschluss vom OLG gelesen.
Mir gingen dabei die Worte meines Anwaltes durch den Kopf, der meinte, dass der Mindestunterhalt viel zu wenig sei, um ein Kind zu finanzieren.
Es wird für Dich bitter klingen, aber so ein Richter oder Anwalt hat halt sein eigenes Gehalt im Hinterkopf, wenn er die Klage ließt. Und wenn Du als Mann es nicht auf die Reihe bekommst 300 € p.m. zu zahlen, dann bist Du für den / die halt ein Drückeberger. 9 Jahre und trotzdem nicht verwirkt, ist dann auch ein echter Lacher und zeigt, dass der/die genau so tickt.
Bei Frauen ist das natürlich ganz anders mit den 300 €. Die sind drauf angewiesen. Die müssen ja wegen der Kindererziehung und der Lohnbenachteiligung (extreme 6% im Bundesdurchschnitt) sowieso die ganzen Lasten der Gesellschaft tragen und sind echt mit jedem Cent am Limit. Während Du soviel Luft hast, dass Du auch noch die ganzen Kosten zahlen kannst.
Ich habe in meinem Berufsleben gelernt, dass es bei Gericht um Recht geht und nicht um persönlich empfundene Gerechtigkeit. Beim Familiengericht ist das leider anders.
Wenn du ja schon dankenswerter Weise meinen OLG Beschluss gelesen hast, wie sind denn die darin aufgeführten Summen zu bewerten? Rechtsverbindlich oder nicht? Inwiefern kann der gegnerische Anwalt da zu anderen Ergebnissen kommen und ICH bin in der Nachweispflicht? Meine Anwältin meinte ja, das dort keine Summen beschlossen worden und daher der gegnerische Anwalt auch im Nachhinein noch z.B. Zahlungen bestreiten kann, anders rechnen kann etc.? Woraufhin ich zu meiner Anwältin meinte, das wir uns ja den ganzen vorherigen Berechnungsaufwand hätten sparen können und einfach mit und über Fantasie-Summen hätten verhandeln können, wenn die eh nicht rechtsverbindlich sind...............