12-03-2021, 16:10
Dann wird die Mutter Unterhaltsvorschuss beantragen und den Ex pressen zu zahlen.
Es gibt da aber noch fiese Gemeinheiten, wie immer wenn es darum geht Männer zu prügeln und sie sich so zurechtzuschneiden wie es das Feminat gerade haben will. Lies mal § 1600b Abs. 6 BGB.
Es gibt da aber noch fiese Gemeinheiten, wie immer wenn es darum geht Männer zu prügeln und sie sich so zurechtzuschneiden wie es das Feminat gerade haben will. Lies mal § 1600b Abs. 6 BGB.