12-03-2021, 20:33
Hallo Gast1969,
um die Frage zu beantworten, musst Du in den Beschluss des Amtsgerichts schauen. Das OLG hat Deine Beschwerde bis auf die Reduktion des laufenden Unterhalts zurückgewiesen. Deshalb ist der Beschluss des Amtsgerichts jetzt rechtskräftig (bis auf den Teil mit dem laufenden Unterhalt). Von daher kommt es jetzt auf den Wortlaut des AG-Beschlusses an.
um die Frage zu beantworten, musst Du in den Beschluss des Amtsgerichts schauen. Das OLG hat Deine Beschwerde bis auf die Reduktion des laufenden Unterhalts zurückgewiesen. Deshalb ist der Beschluss des Amtsgerichts jetzt rechtskräftig (bis auf den Teil mit dem laufenden Unterhalt). Von daher kommt es jetzt auf den Wortlaut des AG-Beschlusses an.