12-03-2021, 20:46
(12-03-2021, 20:33)Theo schrieb: Hallo Gast1969,
um die Frage zu beantworten, musst Du in den Beschluss des Amtsgerichts schauen. Das OLG hat Deine Beschwerde bis auf die Reduktion des laufenden Unterhalts zurückgewiesen. Deshalb ist der Beschluss des Amtsgerichts jetzt rechtskräftig (bis auf den Teil mit dem laufenden Unterhalt). Von daher kommt es jetzt auf den Wortlaut des AG-Beschlusses an.
Ok, nochmal ein neuer Ansatz, ich sammel die gerade
Das Problem ist, das sich das AG da genauso drüber ausschweigt, wie das OLG. Auch da findet sich ein konkreter Wert nur im Verfahrenswert und nicht im Tenor.