13-03-2021, 00:38
(13-03-2021, 00:31)Alles-durch schrieb:(12-03-2021, 23:44)Gast1969 schrieb: Meiner Meinung nach würde sich folgende Rechnung ergeben (für die Zahlungen hab ich natürlich jeweils belege):
26.000 EUR Rückstand
./. 6.000 EUR im Wege der Schätzung
= 20.000 EUR tatsächlicher Rückstand
./. 10.000 EUR aus Pfändung bis Stichtag OLG (04/2020)
./. 6.000 EUR weitere Pfändungen seitdem
= 4.000 EUR Rest
zzgl. 4.700 seit Volljährigkeit aufgelaufener lfd. Unterhalt
Gesamt 8.700 EUR!
Meinungen gibt es halt viele. Welche davon die richtig ist, kann ich Dir nicht sagen. Ich kenne ja nur Deine Version.
Handle einen Deal mit Deiner Tochter aus.
Das habe ich Dir bereits empfohlen bevor Du 14 Mille oder what-ever an Verfahrenskosten für Gerichtsprozesse verballert hast. Ich bleibe dabei.
Da hast Du zwar Recht, aber a) bin ich ja eigentlich auf die Verwirkung aus gewesen, b) bin ich ja von "etwas" geringeren Forderungen ausgegangen + c) bin ich von Verfahrenskosten von ca. 7.500 ER ausgegangen und nicht von 13-14.000! Auf meine Nachfrage nach den Gesamt-komplett-Kosten beider Verfahren inkl. 2 Anwälten nannte man mir "ca. 7000-7500 EUR", hat dann aber nur "vergessen" mir zu sagen, das man wohl nur seine eigenen Kosten meinte.............. Ansonsten hast Du Recht mit dem Deal meiner Tochter, dazu muss ich aber auch etwa wissen, was denn nun noch gefordert ist. Davon ab hat sie einen Vergleich im Erstverfahren verhindert, und vor den Verfahren war sie schon absolut unkooperativ und hat auf "Durchzug" geschaltet