13-03-2021, 04:17
(13-03-2021, 00:52)p__ schrieb: Hast du eigentlich schon versucht, gem. §850d ZPO Abs. 1 Satz 4 wieder auf die Freibeträge in §850c zurückzukommen? Oder bist du da schon?
Ich würde mich eher auf die Pfändung konzentrieren. Und irgendwo hast du geschrieben, dass du seit langem krankgeschrieben bist. Der Nachweis hoher Gesundheitskosten kann eine Pfändungsfreibetragserhöhung begründen.
Man hat mir erklärt, ich könne nicht auf den 850c zurückkommen, da ich aufgrund "fiktivem Einkommen" grundsätzlich IMMER leistungsfähig gewesen wäre und daher grundsätzlich eine "Absicht" vorläge. Ich bin zwar schon lange krankgeschrieben, aber hohe Gesundheiskosten habe ich trotzdem nicht, ich bin halt einfach "nur" krank.
(13-03-2021, 00:56)Alles-durch schrieb: Hör doch mit der Zahlen- und Rechtfertigungen auf.
Du bist aufgrund aufgrund femanzen-staat in einer unterlegenen Verhandlungsposition, hast aber ggf. einen emotionalen Zugriff auf Deine Tochter.
Wenn Du mit Deiner Gitarre lieder für Deine Tochter geschmettert hättest statt hier den Juristen zu spielen, wäre Dein Problem fast gelöst.
Finde einen Deal mit Deiner Tochter und Close den!
Ob es einen tausender mehr oder weniger kostet ist völlig egal, weil die kosten, die Du produzierst um Recht zu haben immens sind.
Du hast mit Deinem a, b, c und sonstige Rechthaberei genau 2 Kostenpositionen produziert.
1. Verfahrenskosten
2. Deine Tochter/Ex haben wegen des Verfahrensergebnisses dicke Eier, sodass es jetzt nochmal was teuerer wird
Leider hast Du ja im Grunde total Recht! Aber andererseits ging es sich ja vor den Verfahren noch um eine Gesamtsumme von rund 33.000 EUR Das scheint mir doch so hoch, das es durchaus lohnenswert erschien, sein vermeintliches Recht auch durchzusetzen. DAS war dann bevor ich erstmals so richtig intensiven Kontakt mit der deutschen Gerichtsbarkeit gehabt habe. Erinner Dich das ich im Öffentlichen Dienst bin, ich habe beruflich jeden Tag mit Gerichten, Justiz und Beschlüssen zu tun. ich trau mir daher schon grundsätzlich zu, das ich Gesetzestexte und Beschlüsse lesen kann. Allerdings muss ich gestehen, das ich von diesem ganzen Unterhaltswahnsinn dennoch anscheinend so ziemlich genau nichts verstehe........
Ja, und leider haben meine Tochter und ganz besonders meine Ex jetzt "dicke Eier".