14-03-2021, 16:31
(13-03-2021, 16:10)Austriake schrieb: In meinem Verfahren hat es der Exe geschadet, dass ich eine Stellenanzeige vorgelegt habe - in unserem Wohnort hat ein Unternehmen eine Angestellte mit dem Beruf der Exe gesucht, und ich hatte die e-mail der Chefin, dass sie meine Frau durchaus nehmen würden. Sie solle sich halt bewerben und vorstellen. Natürlich hat sich Exe weder beworben noch sonstwie um Anstellung bemüht.
Darauf hat ihr das Gericht ohne weitere Diskussion ein fiktives Einkommen von 450.- € zugrechnet, das OLG Stuttgart hat dies bestätigt - obwohl die Exe jahrelang rumgeheult hat, sie sei erwerbsunfähig.
Die Forderungen des gegnerischen Anwalts sind überzogen. Lieber lasse ich die Gerichte entscheiden. Da bin ich auch auf der sicheren Seite - hoffe ich zumindest.
Oder soll ich lieber einen Gegenvorschlag machen und damit guten Willen zeigen. Z.B ich könnte noch ein Monat weiter Trennungsunterhalt zahlen, damit die Ex Gelegenheit hat arbeit zu finden was sie die letzten 15 Monate nach dem Trennungsjahr nicht gemacht hat.