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Abzugsfähigkeit von Schulden beim Kindesunterhalt
#4
Werbelinks, das ist ja lustig. Einen Moment, ich muss mir einmal an die Stirn fassen... Fertig. Es würde mir im Leben nicht einfallen, Werbung für Anwälte zu machen. Ich traue Anwälten nicht mehr, seitdem mich einer, von dem ich bis dahin einen guten Eindruck gehabt hatte, im entscheidenden Augenblick im Stich ließ. Ich war zu der Zeit wegen Trennungsabzocke in Existenzangst, wurde beim Familiengerichtstermin vom Richter unter Druck gesetzt und stimmte, weil ich nicht klar denken konnte, einer für mich schlechten Einigung zu. Mein Anwalt saß die ganze Zeit neben mir und sagte nichts. Ich weiß seitdem, dass Anwälte, die sich mit Nachdruck für ihre Mandanten einsetzen, nur im Fernsehen vorkommen. Es sei denn vielleicht, man wirft dem Anwalt jede Stunde 500 Euro in den Rachen.

Auf die Anwaltsseite kam ich durch eine Internetrecherche, weil die Beiständin meine Schulden nicht anerkennen wollte. Erst ohne Begründung, dann mit teilweise lächerlichen Scheinbegründungen. Zum Beispiel dass der Kredit laut BFH-Urteil XYZ-0815 nicht abzugsfähig sei. Nun ist aber der BFH nicht für den Kindesunterhalt, sondern Steuern zuständig (in dem Urteil ging es um die Abzugsfähigkeit von der Einkommensteuer). Die Beiständin wollte mich also übers Ohr hauen. Nach einigem Hin und Her stimmte sie schließlich der Berücksichtigung der Schulden zu und begnügte sich mit 100 % der Düsseldorfer Tabelle. Eine Recherche kann sich also lohnen, und wenn ich das Ergebnis hier mitteile, dann nicht, weil ich Werbung für irgendwelche Anwälte machen will, sondern weil mir denke, dass das anderen helfen könnte.

(14-03-2021, 23:45)p__ schrieb: Beim Ehegattenunterhalt ist das lockerer, beim Kindesunterhalt dagegen streng. Und wenns Richtung Mindesunterhalt geht oder gar ein Mangelfall wird, kann man das vergessen. Dann heisst es bei Schulden, dass du eine Obliegenheit zur Insolvenz hast.

Die Beiständin hatte mir sofort signalisiert, dass ich auf keinen Fall unter 100 % komme. Gottseidank habe ich Arbeit und kann die Forderungen bezahlen. Mir ist klar, dass wenn ich durch irgendwelche Umstände den verlangten Betrag nicht mehr leisten kann, ich mit Existenzvernichtung rechnen muss.
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RE: Abzugsfähigkeit von Schulden beim Kindesunterhalt - von Irrenhaus - 15-03-2021, 23:08

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