20-03-2021, 15:18
(18-03-2021, 21:49)Bobbi schrieb: Instinktiv würde ich nichts unterschreiben wollen und stattdessen einen Anwalt um Akteneinsicht beauftragen bzw. das im ersten step auch selber machen.
Ja, Akteneinsicht steht dir bzw. deinem Anwalt nach § 147 Strafprozeßordnung zu und sollte auch genutzt werden, um den Informationsvorsprung der Staatsanwaltschaft zu nivellieren.