21-03-2021, 12:34
Hier gibt es ja noch einen anderen 170er Thread. Ich werde vielleicht meinen Kommentar doppeln. Die Tips sind alle richtig. Aber ich möchte mal auf meinen eigenen Fall hin weisen und anmerken, dass man das nicht auf die leichte schulter nehmen sollte.
Ich wurde 2010 selbst auch wegen §170 angezeigt und auch angeklagt. Schon damals bekam ich hier die richtigen Hinweise und trotzdem wurde mir - damals Anfänger auf diesem Gebiet - übelst mit gespielt. Natürlich will den TO hier die Polizei verschaukeln. Und auch die Staatsanwaltschaft und alle anderen auch. Das machen die nämlich gerne beim 170er, was heißen soll, dass die sich an die Vorgaben und Gesetze selbst nicht halten.
2010 ging ich dann alleine in das Verfahren. "Mir könne dort nichts passieren" hieß es. Halte dich nur an die Tips und Vorgaben. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen da was passiert" hieß es. wer sagte das? Meine damalige und völlig unfähige Anwältin.
Der damalige und berüchtigte Amtsrichter, der jetzt pensioniert ist und im Nachbarort wohnt - ich wünsche Dir einen angenehmen Krebstod - beugte jedes Gesetz und jedes OLG-Urteil. Ich wurde - man kann es nicht anders sagen - nieder gemetzelt.
Hier mal ein paar Zitate: "Es ist mir egal, ob Sie zahlen konnten oder nicht. Sie haben den Unterhalt zu leisten und damit basta!" oder "Wenn Ihre ex-Frau einen guten Fang gemacht hat, dann hat sie eben Glück gehabt. Es ist egal, wie viel Geld sie hat. Sie haben den Unterhalt zu leisten." Selbst Hinweise auf vorliegende Unterlagen überging er einfach. Das betraf alles, was meine Zahlungsunfähigkeit und Bewerbungsunterlagen anging.
Das ganze Verfahren ging völlig an mir vorbei. Ich wurde verdonnert zu 3 Monate Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung. Standardurteil.
Ich sah auch dann noch kein Problem, weil ich ja zum OLG wollte. Also in die Berufung. Als ich die Berufung schrieb, wurde mir mitgeteilt, dass ich einem Rechtsmittelverzicht zugestimmt hätte. Diesen hatte der Richter nie vorgelesen oder (wie es seine pflicht ist) ihn erklärt. er hat nicht einmal das Wort in den Mund genommen.
Ich versuchte dann, eben dies im Rahmen eines Verfahren (und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) zu bestreiten. Ich hatte lediglich am Ende des Verfahrens mal mit dem Kopf genickt, als ich gefragt wurde: Nehmen Sie das Urteil an. Wortlos genickt. Ich dachte, ich könne ja in die Berufung gehen.
Der Richter musste dann eine Stellungnahme schreiben. Dies tat er auch: "Ich hätte wohl Erinnerungslücken und weitere Beleidigungen kamen dann...."
Der Staatsanwalt konnte sich an nichts mehr erinnern. ;-)
Ich bekam dann die Aussage, das der Richter die wahrheit sage und meine Aussage dem nicht entgegen stehen könne. Zack, saß ich da.
Weil ich auch danach nur einen Teil des Unterhalts zahlen konnte, zeigte mich meine Ex unter Zuhilfenahme ihres Anwalts gleich nochmal an. Nächstes Verfahren dann in 2012. Ein Jahr später.
Mittlerweile hatte ich den Anwalt vom Camper. Der wohnte aber weit weg. 500 km mindestens. Mittlerweile sah ich mich zwar etwas besser gewapnet, saß aber am Verhandlungstag doch wieder alleine da. Mir entgegen die Ex, Ihr Mann, eine Freundin der ex, und Verwandtschaft desselben! Alle blöd grinsend, mich endlich in den Knast verfrachten zu können.
Plötzlich geht die Tür zum Wartezimmer auf: Kommt ein Mann rein und fragt, ob ich der Herr ... sei. Ich ganz überrascht: "Ja, ich bin Herr...." Er: "Ich bin RA ..... Ich lasse Sie in diese Schlangengrube doch nicht alleine rein. Das ist der reinste Zerstörungsfeldzug. Alleine haben Sie hier keine Chance."
Als wir den Saal betraten, sah ich schon, dass der Amstrichter sich schon aufgepumpt hatte, mich endgültig zu vernichten. Als er den Anwalt sieht sagt er agressiv: "Wer sind Sie denn?"
Der Anwalt stellte sich ganz trocken vor. Setzte sich neben mich. Meiner Ex entglitten die Gesichtszüge. Nach einigem Vorgeplänkel, war dann der Anwalt dran. er zückte einen handgeschriebenen Zettel, den er wohl im Zug geschrieben hatte und las ihn vor. Ich habe nicht nur völlig vergessen, was er vorgelesen hat, ich hatte es auch im Verfahren schon nicht mehr geschnallt.
Dann steht der Anwalt auf und sagt: "Hiermit gebe ich dies noch zur Akte. Damit es nicht verloren geht." etwas süffisant lächelnd.
Daraufhin sagte der Richter: "Naja, gut. Er zahlt ja schon was. Das Verfahren ist geschlossen." 10 Minuten hat die Show gedauert und die ganze gegnerische Bagage zog resigniert davon.
Mein Anwalt zu mir - grinsend - : "So. Die Sache ist jetzt beendet."
Später meinte er noch zu mir: "Naja, ich könnte schon noch in das alte Verfahren einsteigen. Aber lass die Finger davon. So wie ich den Richter einschätze, kann er als gegenmittel sofort die Bewährung aufheben und während wir das Ding dann abhandeln, kann er Dir dann entsprechende Schwierigkeiten machen....
Ich habe dann die Summe die ich sowieso schon zahlte, während der Bewährung weiter gezahlt. Wie ich währenddessen im Anschluss dem Richter noch viel Arbeit machte und meine ex klein bekam, ist eine andere Geschichte...
Ich will damit sagen: Das mag alles richtig sein und die Tips sind auch richtig. Aber bist Du erst im Gerichtssaal - und die wahrscheinlichkeit ist durchaus groß - sieht die Welt ganz anders aus. Auch ein erfahrener und informierter Vater steht dann einem Richter, einem Staatsanwalt und einem gegn. Anwalt gegenüber. Und die können alle Tricks ziehen, die die Trickkiste beinhaltet.
Deshalb: Nie alleine in ein solches Verfahren gehen. Der Polizei grundsätzlich mitteilen, dass man die Aussage verweigert. Keine Unterlagen zur Staatsanwaltschaft schicken. Und: Unbedingt nach einem fähigen Strafrechtler suchen und ihn mandatieren. egal, was das kostet.
Auch mal nach einem Beratungsgespräch sagen: "Danke für das Gespräch" und zum nächsten Anwalt gehen. Ich hatte nämlich in diesem Zusammenhang mal ein Gespräch bei einem Anwalt, der völig falsche Aussagen machte. Zum Glück habe ich das - auch dank des Forums - gemerkt.
An diesem Tag habe ich den Glauben an den Rechtsstaat verloren und die böse Seite meines Ich kam zum Vorschein. Das haben dann einige auch bemerkt. Auch die Ex. Aber wie gesagt, das ist eine andere Geschichte...
Ich wurde 2010 selbst auch wegen §170 angezeigt und auch angeklagt. Schon damals bekam ich hier die richtigen Hinweise und trotzdem wurde mir - damals Anfänger auf diesem Gebiet - übelst mit gespielt. Natürlich will den TO hier die Polizei verschaukeln. Und auch die Staatsanwaltschaft und alle anderen auch. Das machen die nämlich gerne beim 170er, was heißen soll, dass die sich an die Vorgaben und Gesetze selbst nicht halten.
2010 ging ich dann alleine in das Verfahren. "Mir könne dort nichts passieren" hieß es. Halte dich nur an die Tips und Vorgaben. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihnen da was passiert" hieß es. wer sagte das? Meine damalige und völlig unfähige Anwältin.
Der damalige und berüchtigte Amtsrichter, der jetzt pensioniert ist und im Nachbarort wohnt - ich wünsche Dir einen angenehmen Krebstod - beugte jedes Gesetz und jedes OLG-Urteil. Ich wurde - man kann es nicht anders sagen - nieder gemetzelt.
Hier mal ein paar Zitate: "Es ist mir egal, ob Sie zahlen konnten oder nicht. Sie haben den Unterhalt zu leisten und damit basta!" oder "Wenn Ihre ex-Frau einen guten Fang gemacht hat, dann hat sie eben Glück gehabt. Es ist egal, wie viel Geld sie hat. Sie haben den Unterhalt zu leisten." Selbst Hinweise auf vorliegende Unterlagen überging er einfach. Das betraf alles, was meine Zahlungsunfähigkeit und Bewerbungsunterlagen anging.
Das ganze Verfahren ging völlig an mir vorbei. Ich wurde verdonnert zu 3 Monate Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre Bewährung. Standardurteil.
Ich sah auch dann noch kein Problem, weil ich ja zum OLG wollte. Also in die Berufung. Als ich die Berufung schrieb, wurde mir mitgeteilt, dass ich einem Rechtsmittelverzicht zugestimmt hätte. Diesen hatte der Richter nie vorgelesen oder (wie es seine pflicht ist) ihn erklärt. er hat nicht einmal das Wort in den Mund genommen.
Ich versuchte dann, eben dies im Rahmen eines Verfahren (und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft) zu bestreiten. Ich hatte lediglich am Ende des Verfahrens mal mit dem Kopf genickt, als ich gefragt wurde: Nehmen Sie das Urteil an. Wortlos genickt. Ich dachte, ich könne ja in die Berufung gehen.
Der Richter musste dann eine Stellungnahme schreiben. Dies tat er auch: "Ich hätte wohl Erinnerungslücken und weitere Beleidigungen kamen dann...."
Der Staatsanwalt konnte sich an nichts mehr erinnern. ;-)
Ich bekam dann die Aussage, das der Richter die wahrheit sage und meine Aussage dem nicht entgegen stehen könne. Zack, saß ich da.
Weil ich auch danach nur einen Teil des Unterhalts zahlen konnte, zeigte mich meine Ex unter Zuhilfenahme ihres Anwalts gleich nochmal an. Nächstes Verfahren dann in 2012. Ein Jahr später.
Mittlerweile hatte ich den Anwalt vom Camper. Der wohnte aber weit weg. 500 km mindestens. Mittlerweile sah ich mich zwar etwas besser gewapnet, saß aber am Verhandlungstag doch wieder alleine da. Mir entgegen die Ex, Ihr Mann, eine Freundin der ex, und Verwandtschaft desselben! Alle blöd grinsend, mich endlich in den Knast verfrachten zu können.
Plötzlich geht die Tür zum Wartezimmer auf: Kommt ein Mann rein und fragt, ob ich der Herr ... sei. Ich ganz überrascht: "Ja, ich bin Herr...." Er: "Ich bin RA ..... Ich lasse Sie in diese Schlangengrube doch nicht alleine rein. Das ist der reinste Zerstörungsfeldzug. Alleine haben Sie hier keine Chance."
Als wir den Saal betraten, sah ich schon, dass der Amstrichter sich schon aufgepumpt hatte, mich endgültig zu vernichten. Als er den Anwalt sieht sagt er agressiv: "Wer sind Sie denn?"
Der Anwalt stellte sich ganz trocken vor. Setzte sich neben mich. Meiner Ex entglitten die Gesichtszüge. Nach einigem Vorgeplänkel, war dann der Anwalt dran. er zückte einen handgeschriebenen Zettel, den er wohl im Zug geschrieben hatte und las ihn vor. Ich habe nicht nur völlig vergessen, was er vorgelesen hat, ich hatte es auch im Verfahren schon nicht mehr geschnallt.
Dann steht der Anwalt auf und sagt: "Hiermit gebe ich dies noch zur Akte. Damit es nicht verloren geht." etwas süffisant lächelnd.
Daraufhin sagte der Richter: "Naja, gut. Er zahlt ja schon was. Das Verfahren ist geschlossen." 10 Minuten hat die Show gedauert und die ganze gegnerische Bagage zog resigniert davon.
Mein Anwalt zu mir - grinsend - : "So. Die Sache ist jetzt beendet."
Später meinte er noch zu mir: "Naja, ich könnte schon noch in das alte Verfahren einsteigen. Aber lass die Finger davon. So wie ich den Richter einschätze, kann er als gegenmittel sofort die Bewährung aufheben und während wir das Ding dann abhandeln, kann er Dir dann entsprechende Schwierigkeiten machen....
Ich habe dann die Summe die ich sowieso schon zahlte, während der Bewährung weiter gezahlt. Wie ich währenddessen im Anschluss dem Richter noch viel Arbeit machte und meine ex klein bekam, ist eine andere Geschichte...
Ich will damit sagen: Das mag alles richtig sein und die Tips sind auch richtig. Aber bist Du erst im Gerichtssaal - und die wahrscheinlichkeit ist durchaus groß - sieht die Welt ganz anders aus. Auch ein erfahrener und informierter Vater steht dann einem Richter, einem Staatsanwalt und einem gegn. Anwalt gegenüber. Und die können alle Tricks ziehen, die die Trickkiste beinhaltet.
Deshalb: Nie alleine in ein solches Verfahren gehen. Der Polizei grundsätzlich mitteilen, dass man die Aussage verweigert. Keine Unterlagen zur Staatsanwaltschaft schicken. Und: Unbedingt nach einem fähigen Strafrechtler suchen und ihn mandatieren. egal, was das kostet.
Auch mal nach einem Beratungsgespräch sagen: "Danke für das Gespräch" und zum nächsten Anwalt gehen. Ich hatte nämlich in diesem Zusammenhang mal ein Gespräch bei einem Anwalt, der völig falsche Aussagen machte. Zum Glück habe ich das - auch dank des Forums - gemerkt.
An diesem Tag habe ich den Glauben an den Rechtsstaat verloren und die böse Seite meines Ich kam zum Vorschein. Das haben dann einige auch bemerkt. Auch die Ex. Aber wie gesagt, das ist eine andere Geschichte...