21-03-2021, 21:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2021, 21:32 von Zahlesel_RUS.)
(18-03-2021, 21:49)Bobbi schrieb: Instinktiv würde ich nichts unterschreiben wollen und stattdessen einen Anwalt um Akteneinsicht beauftragen bzw. das im ersten step auch selber machen.
Hat jemand von euch eine ähnliche Erfahrung gemacht?
du bist nicht verpflichte gegen sich auszusagen.(Bei der Ermittlung gegen dich zu helfen) PUNKT
(21-03-2021, 21:23)p__ schrieb: Doch, Urteil LG Bielefeld vom 10.11.2011 - 8 Qs 563/11, FamRZ 2012, 1175.wenn dort das Gegenteil steht, dann solltest du es wieder beweisen.... mit deinem Anwalt... noch mehr Kohle ins Fenster schmeissen. Man braucht gar keinen Anwalt, verspricht irgendetwas, und tschüß.
Wichtig ist- nicht mekerrn, alles bejahen und dann gibt es kiene Bewährungsauflage
www.razvod.net Hilfe für Trennungsväter in russiisch