22-03-2021, 09:42
Die Sache mit dem Pflichtverteidiger hatte ich auch durch - weil beantragt. Da hatte ich den anderen noch nicht und Kohle auch keine.
Da ich vorher ja schon im 1. Verfahren alleine war, schrieb das Gericht: Ich bräuchte keinen. Ich hätte gezeigt, dass ich über Rechtskenntnisse verfügen würde und könnte mich selbst artikulieren.
Mit dieser Begründung wurde der Pflichtverteidiger abgelehnt. Ja, ja. "Rechtskenntnisse". Hat man ja gesehen. Schreibst du einen brief für jemand anderes, bekommst Du Ärger, weil die Anwälte die Mandate wollen - Rechtsdienstleistungsgesetz. Plötzlich aber, hast Du Kenntnisse und brauchst keinen mehr
Da ich vorher ja schon im 1. Verfahren alleine war, schrieb das Gericht: Ich bräuchte keinen. Ich hätte gezeigt, dass ich über Rechtskenntnisse verfügen würde und könnte mich selbst artikulieren.
Mit dieser Begründung wurde der Pflichtverteidiger abgelehnt. Ja, ja. "Rechtskenntnisse". Hat man ja gesehen. Schreibst du einen brief für jemand anderes, bekommst Du Ärger, weil die Anwälte die Mandate wollen - Rechtsdienstleistungsgesetz. Plötzlich aber, hast Du Kenntnisse und brauchst keinen mehr