22-03-2021, 09:54
Der wird oft erst mal abgelehnt. So war es auch in dem erwähnten Verfahren, das schliesslich den Damm gebrochen hat. Deswegen geht die Ablehnung einer Pflichtverteidigerbestellung nach §§ 304, 142 Abs. 1 StPO auch gerne die Instanzen hoch. Ein typisches Feld, wo das kleine Amtsrichterleingesockse glaubt, auf leichte Weise zum Diktator des Gerichtssaals werden zu können und sodann "kurzen Prozess" zu machen.
Nochmal:
1. Die Ablehnung eines Pflichtverteidiger nicht hinnehmen, ins Beschwerdeverfahren gehen. Die Munition dafür liegt offen herum. Auch in diesem Punkt versuchen Richter den Angeklagten schnell und gründlich zu übertölpeln.
2. Ein Pflichtverteidiger ist besser wie gar keiner.
Und übrigens: Rechtskenntnisse helfen im Unterhaltsverfahren des Zivilrechts überhaupt nichts. Trotzdem ist ein Anwalt unbedingte Pflicht, da kann man noch so viele Rechtskenntnisse nachweisen. Damit ist die Behauptung von Rechtskenntnissen als Voraussetzung eine Lüge. Es ist unglaublich, für wie dumm diese arroganzen Rechtsbetrüger die Menschen halten.
Nochmal:
1. Die Ablehnung eines Pflichtverteidiger nicht hinnehmen, ins Beschwerdeverfahren gehen. Die Munition dafür liegt offen herum. Auch in diesem Punkt versuchen Richter den Angeklagten schnell und gründlich zu übertölpeln.
2. Ein Pflichtverteidiger ist besser wie gar keiner.
Und übrigens: Rechtskenntnisse helfen im Unterhaltsverfahren des Zivilrechts überhaupt nichts. Trotzdem ist ein Anwalt unbedingte Pflicht, da kann man noch so viele Rechtskenntnisse nachweisen. Damit ist die Behauptung von Rechtskenntnissen als Voraussetzung eine Lüge. Es ist unglaublich, für wie dumm diese arroganzen Rechtsbetrüger die Menschen halten.