22-03-2021, 18:37
(22-03-2021, 18:07)Bobbi schrieb: Nach Unterhaltsvorschussgesetz würden die Girls je 309 € bekommen, dh zusammen 618 €. Das wäre dann der Betrag den ich zahlen müßte damit mein Kopf nicht gleich rollt.Die StA muss für den "Tatzeitraum" nachweisen, 1. dass der Lebensbedarf der Kinder ohne Inanspruchnahme der Hilfe "Dritter" nicht zu decken war, 2. dass Du imstande warst diesen Lebensbedarf zu decken und 3. dies vorsätzlich nicht getan hast. Du bist eigentlich in erhöhter Verteidigungsposition, weil Du jeden (!) dieser drei Punkte objektiv entkräften kannst - solange Du dich nicht zu rechtfertigenden Einlassungen bewegen lässt, aus denen dir dann "moralische Verfehlungen" angedichtet werden können (hier geht es niemandem um Moral - also auch dir nicht!). Sollte Klage eingereicht werden, ist die Mandatierung eines kühlen, kompetenten Strafverteidigers gut investiertes Geld, weil es den Ton für den weiteren Verlauf dieser Belästigungen setzt.
VM