26-03-2021, 22:55
Die gegnerische Antwältin verlangt genauso viel nachehelichen Unterhalt wie Trennungsunterhalt und das ist mehr als meine Ex in Ihrem Beruf in der Steuerklasse 2 verdienen kann. Dabei hat Sie dafür mein aktuelles und nicht das alte Gehalt in der Ehe berücksichtigt. Sie treibt den Streitwert in die Höhe. Mein Anwalt wird die Sache anschauen und mit meiner Hilfe den Gegenantrag formulieren. Habt Ihr bestimmte Tips?
Auch Die Verhandlung wurde auf unbestimmten Termin verlegt. Mal sehen was meine Anwältin sagt. Ich werde weiter berichten.
Viele Grüße und vielen Dank
Auch Die Verhandlung wurde auf unbestimmten Termin verlegt. Mal sehen was meine Anwältin sagt. Ich werde weiter berichten.
Viele Grüße und vielen Dank