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Fragebogen zur Feststellung der pers/wirtsch. Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen
#2
1. Was für ein Fragebogen? Du hast nur von einer Mitteilung geschrieben. Einkommensauskunft? Ja, musst du geben wenn eine vorherige Auskunft länger als zwei Jahre her ist oder noch nicht stattgefunden hat. Auskunft geben ja, Formularpflicht nein. Du kannst also auch in anderer Form Auskunft geben.

2. Einkommensauskunft ingnorieren -> Klage gegen dich

3. Einkommensauskunft = Nachweis alles unterhaltsrelevantes Einkommen plus Nachweise darüber.

4. Welcher Abruf? Kontenabruf? Siehe https://www.bzst.de/DE/Privatpersonen/Ko..._node.html
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RE: Fragebogen zur Feststellung der pers/wirtsch. Verhältnisse des Unterhaltspflichtigen - von p__ - 08-04-2021, 18:28

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