(12-04-2021, 20:18)p__ schrieb: Eine Zeitverzögerung spielt dir tatsächlich in die Karten. Aber nur, solange wirklich kein Titel vorliegt. Eine Änderungsklage, um den Titel wegen Arbeitslosigkeit zu senken ist de facto praktisch aussichtslos.
Vielen Dank für deine Antwort.
Ich habe die Zahlungsaufderung der Anwältin bekommen und zahle. Ich habe nichts unterschrieben was wieviel im monatlich zu Zahlen ist. Ich zahle viel und deswegen haben die keine Klage eingereicht.
Auch wenn die mir einen fiktives Einkommen zurechnen würden, würde der Betrag wahrscheinlich 40-50% unter dem jetzigen liegen, weil ich die Stelle nicht unter normalen Umständen bekommen habe. Dafür war die Stelle auch befristet.
Es geht mir auch weniger um den KU. Das würde höchstens 60-100€ ausmachen. Das ist nicht so schlimm.
Mir geht es in erster Linie um den nachehelichen Unterhalt. Wie bereits geschrieben hat die gegnerische Anwältin den NU damit begründet, dass meine ex keine Stelle findet obwohl Sie seit über einem Jahr nach einer Stelle suchen müsste (Kind 5 - Kita - 7-17 Uhr möglich, Frau hat 3 Jahre Auszeit wegen Elternzeit genommen, hat in der Ehe gearbeitet, bei Trennung 3 Jahre 6 Monate zusammen). Sie hat keine Stelle gesucht und hat angefangen jetzt wegen dem Unterhalt zu suchen.
Dann würde Arbeitlos gegen Arbeitslos stehen und Sie würde sehr wenig bis garnichts bekommen.
Liege ich da Falsch?
Kann es daneben gehen?