13-04-2021, 18:25
(11-04-2021, 22:53)Vater Morgana schrieb:(11-04-2021, 18:01)Tuple schrieb: Nun möchte das Jobcenter(da sie Hartz4 bezieht, läuft es über das Jobcenter) eine Auskunft über mein Vermögen.Das finde ich rechtlich etwas schwammig. Das Jobcenter zahlt doch keinen Unterhaltsvorschuss - sondern Regelbedarf (309,-) + Miete (???) für das Kind. Über diesen Betrag sollte dann eine Forderung gegen dich gestellt worden sein. Kannst Du nicht zahlen, wollen sie natürlich deine Einkommensverhältnisse prüfen und durch dieses Prozedere fabrizierst Du beim Jobcenter einen Datensatz mit Informationen, die auch für andere Behörden interessant sein könnten. Wenn Du den geforderten Betrag stemmen kannst, dann erspar dir die Durchleuchtung und den ganzen weiteren Ärger.
Denn am Ende wirst Du exakt dasselbe feststellen, was Du jetzt noch nicht wahrhaben willst: Das Unterhaltsrecht im besten Schland der Welt ist eine himmelschreiende Mega-Sauerei zur Entrechtung und Knechtung männlicher Produktivkraft - und auch deine Mutter und deine Schwester würden dich eher verraten, als angesichts dieser Realität ihr Wahlverhalten zu überdenken. Sieh es positiv: In 5 bis 6 Jahren ist das Thema Geschichte. Dann bist Du immer noch im besten Alter um ein erfolgreiches und glückliches Junggesellenleben mit gutem Job und viel Freizeit voller sinnstiftender Hobbys zu genießen...
VM
Eine Forderung gibt es noch nicht, es kam nur die Anfrage zur Durchleuchtung, was dabei rumkommt steht noch in den Sternen. Mein Vermögen werde ich nicht abgeben, sondern nur meine Einkünfte. Auf die Antwort von ihr kann ich ja immernoch reagieren.
Aber tatsächlich fordert das Amt Unterhalt, nicht Hartz4 Rückzahlungen. Je
Ich wurde bisher als nicht leistungsfähig eingestuft, da ich leider zu wenig verdient habe. Weiß jemand ob das Jobcenter jetzt das Geld rückwirkend für die ca. 10 Jahre will oder erst ab Anfragedatum?
Einen Titel gibt es nicht.