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Kindesunterhalt und Anwaltsempfehlung
#17
Du hast die 5% pauschale für Arbeitsaufwendungen angesetzt. Gibt es hier eine Möglichkeit auf Basis tatsächlicher Kosten einen höheren Betrag für Werbungskosten anzusetzen z.B. über Fahrtkosten zur Arbeitsstätte oder Kosten für Home Office?

Vielleicht noch schnell eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen (aber nur, wenn du mit dem Betrag tatsächlich eine DT-Stufe nach unten rutscht), und dann bei nächster Gelegenheit wieder stornieren.
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RE: Kindesunterhalt und Anwaltsempfehlung - von mrsandman - 17-04-2021, 15:11

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