23-04-2021, 09:23
wollte mich auch mal wieder melden, Anwälte schreiben munter Briefe hin und her. Wie zu erwarten vordert der Gegen-Anwalt eine Umschuldung oder ein Insolvenzverfahren. Ich habe mir jetzt schon einige Urteile der OLGs dazu durchgelesen, in den Beispielen hatten die Beklagten aber schon bereits titulierte Schulden bzw. sogar schon Strafferfahren und oder hatten schon eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Gibt es Urteile in denen der Beschuldigte noch keine eidesstattliche Versicherung bzw. Strafferfahren hatte und das Gericht ein Insolvenzverfahren in Kauf genommen hat. Die Begründungen würden mich intressieren.
Ein Schmankerl aus den Schreiben des Anwaltes habe ich noch (nach Angabe und Gutachten eines Arztes das ich nur 8 Stunden am Tag arbeiten darf und daher meine Nebentätigkeiten einstelle) kam folgendes zurück:
Die sogenannte Nebntätigkeit des Antragsgegners, die nach dem fachärztlichen Attest angeblich vermieden werden sollte, dient dem Antragsgegner jedoch eher als Entspannung, da er hier seine Leidenschaft und sein Hobby zum Nebenberuf gemacht hat. Es erscheint daher keinesfalls zielführend, diese Tätigkeit weniger auszuüben als zuvor, was er im Übrigen nach diesseitiger Kenntnis auch bislang nicht getan hat.
Ein Schmankerl aus den Schreiben des Anwaltes habe ich noch (nach Angabe und Gutachten eines Arztes das ich nur 8 Stunden am Tag arbeiten darf und daher meine Nebentätigkeiten einstelle) kam folgendes zurück:
Die sogenannte Nebntätigkeit des Antragsgegners, die nach dem fachärztlichen Attest angeblich vermieden werden sollte, dient dem Antragsgegner jedoch eher als Entspannung, da er hier seine Leidenschaft und sein Hobby zum Nebenberuf gemacht hat. Es erscheint daher keinesfalls zielführend, diese Tätigkeit weniger auszuüben als zuvor, was er im Übrigen nach diesseitiger Kenntnis auch bislang nicht getan hat.