23-04-2021, 20:04
Hallo an die Gemeinde,
heute muss ich um Rat fragen da ich ratlos bin. Wie ich schrieb habe ich am 18.05.2021 mein Verhandlung zum Unterhalt aus der Unterhaltsvorschusskasse. Nun habe ich heute ein schreiben bekommen das mein Sohn in eine vollstationären Einrichtung verbracht wurde. Frage: In der Anklageschrift der Unterhaltskasse wurde beantragt den Unterhalt bis zum September 2023 auf den Mindestunterhalt festsetzen zulassen, sollte ich meiner Anwältin sagen das sich die Situation nun geändert hat und ab April 2021 kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr besteht für meine Ex Freundin? Wirkt sich das überhaupt auf den Prozess aus? Anspruch dürfte die Unterhaltskasse nicht mehr haben seit April 2021.
Gruß Durchschnitt072
heute muss ich um Rat fragen da ich ratlos bin. Wie ich schrieb habe ich am 18.05.2021 mein Verhandlung zum Unterhalt aus der Unterhaltsvorschusskasse. Nun habe ich heute ein schreiben bekommen das mein Sohn in eine vollstationären Einrichtung verbracht wurde. Frage: In der Anklageschrift der Unterhaltskasse wurde beantragt den Unterhalt bis zum September 2023 auf den Mindestunterhalt festsetzen zulassen, sollte ich meiner Anwältin sagen das sich die Situation nun geändert hat und ab April 2021 kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss mehr besteht für meine Ex Freundin? Wirkt sich das überhaupt auf den Prozess aus? Anspruch dürfte die Unterhaltskasse nicht mehr haben seit April 2021.
Gruß Durchschnitt072