24-04-2021, 06:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-04-2021, 06:51 von Durchschnitt072.)
Da kann ich dir nur Recht geben. Das beste in dieser Situation wäre den Staat der das ganze mit versaut hat die Erziehung zu überlassen und ich gehe weiter meinen eigenen Weg.
Muss ich den Fragebogen der dabei lag ausfüllen oder reicht es wie beim ''normalen'' Unterhalt nur einen Zweizeiler zu schreiben mit den Einnahmen und Ausgaben? Die wollen Auskunft nach § 97 a SGB VIII. Laut Absatz 3 heißt es ja, [font=Verdana, "DejaVu Sans", "Lucida Sans", sans-serif]Die[/font][font=Verdana, "DejaVu Sans", "Lucida Sans", sans-serif] Pflicht zur Auskunft nach den Absätzen 1 und 2 umfasst auch die Verpflichtung, Name und Anschrift des Arbeitgebers zu nennen, über die Art des Beschäftigungsverhältnisses Auskunft zu geben sowie auf Verlangen Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.[/font]
[font=Verdana, "DejaVu Sans", "Lucida Sans", sans-serif]Wenn nur dies Pflicht ist dann sollten die das auch nur erhalten.[/font]
Muss ich den Fragebogen der dabei lag ausfüllen oder reicht es wie beim ''normalen'' Unterhalt nur einen Zweizeiler zu schreiben mit den Einnahmen und Ausgaben? Die wollen Auskunft nach § 97 a SGB VIII. Laut Absatz 3 heißt es ja, [font=Verdana, "DejaVu Sans", "Lucida Sans", sans-serif]Die[/font][font=Verdana, "DejaVu Sans", "Lucida Sans", sans-serif] Pflicht zur Auskunft nach den Absätzen 1 und 2 umfasst auch die Verpflichtung, Name und Anschrift des Arbeitgebers zu nennen, über die Art des Beschäftigungsverhältnisses Auskunft zu geben sowie auf Verlangen Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.[/font]
[font=Verdana, "DejaVu Sans", "Lucida Sans", sans-serif]Wenn nur dies Pflicht ist dann sollten die das auch nur erhalten.[/font]