24-04-2021, 12:09
Ein Titel muss immer bedient werden, auch wenn der Grund weggefallen ist, weswegen er entstanden ist.
Wende dich zunächst an die Unterhaltsvorschusskasse und bitte angesichts des Umzugs des Kindes in eine vollstationäre Einrichtung um Rückgabe des Titels.
Das geht aber nur, wenn keine Rückstände da sind. Ansonsten musst du erst die Rückstände abzahlen. Der Titel tituliert eben auch die Rückstände und die gibts ja weiterhin.
Wende dich zunächst an die Unterhaltsvorschusskasse und bitte angesichts des Umzugs des Kindes in eine vollstationäre Einrichtung um Rückgabe des Titels.
Das geht aber nur, wenn keine Rückstände da sind. Ansonsten musst du erst die Rückstände abzahlen. Der Titel tituliert eben auch die Rückstände und die gibts ja weiterhin.