25-04-2021, 11:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-04-2021, 11:45 von Durchschnitt072.)
Ich habe einen Brief verfasst zur Herausgabe, reicht diese Ausfertigung so?
Rückgabe des Titels / Beschluss vom 29.04.2020
Sehr geehrter Herr ____ ,
ich erhielt am 23.04.2021 Post vom ____ – Bildung, Jugend und Gesundheit, FB Jugend, FB Rechtlichen Jugendbetreuung in ____ In diesem Brief wurde ich in Kenntnis gesetzt das ___ Stationär untergebracht wurde nach §34 SGB VIII.
Durch diese neue Situation besteht für ____ vertreten durch ____ kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss ab dem 14.04.2021. Dies hat zufolge das der Titel / Beschluss im Original an mich ..... mit sofortiger Wirkung ausgehängt oder übersandt werden muss (§371 BGB). Es besteht kein Rückstand auf diesem Titel / Beschluss. Bitte sende sie mir den Titel / Beschluss bis zum 05.05.2021 an die von ihnen bekannte Adresse: ____
Sollten sie beziehungsweise der Landkreis ___ dieser Aufforderung nicht nach kommen werde ich im laufenden strittigen Unterhaltsverfahren einen Antrag auf Herausgabe beziehungsweise Verwirkung einreichen.
Rückgabe des Titels / Beschluss vom 29.04.2020
Sehr geehrter Herr ____ ,
ich erhielt am 23.04.2021 Post vom ____ – Bildung, Jugend und Gesundheit, FB Jugend, FB Rechtlichen Jugendbetreuung in ____ In diesem Brief wurde ich in Kenntnis gesetzt das ___ Stationär untergebracht wurde nach §34 SGB VIII.
Durch diese neue Situation besteht für ____ vertreten durch ____ kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss ab dem 14.04.2021. Dies hat zufolge das der Titel / Beschluss im Original an mich ..... mit sofortiger Wirkung ausgehängt oder übersandt werden muss (§371 BGB). Es besteht kein Rückstand auf diesem Titel / Beschluss. Bitte sende sie mir den Titel / Beschluss bis zum 05.05.2021 an die von ihnen bekannte Adresse: ____
Sollten sie beziehungsweise der Landkreis ___ dieser Aufforderung nicht nach kommen werde ich im laufenden strittigen Unterhaltsverfahren einen Antrag auf Herausgabe beziehungsweise Verwirkung einreichen.