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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#95
Danke.

Vielleicht mal ne wichtige Info worum es überhaupt geht. Die Anwältin hat einen Antrag auf Abänderung des Unterhalts (Abänderung der Urkunde des Jugensamts) gestellt. Beim Gegenstandswert steht da: 413 Euro. Mehre kann ich da kostentechnisch auch nichts abschätzen Bedeutet aber gleichzeitig, das bezieht sich nicht auf die Rückstände oder?

Also ich nehme Bezug auf das Schreiben mit dem Aktenzeichen und schreibe den Einzeiler mitsamt beglaubigten Titel als Anlage und dann ist das Thema vom Tisch?

Parallel soll ich der Mutter noch den Titel per Einschreiben schicken oder machen die das selbst, wenn sie das Original bekommen am Amtsgericht?

Die Anwältin außen vor lassen bei dieser Korrespondenz? Irgendeinen Antrag vllt. noch ausfüllen?

Sorry dass ich soviele Fragen stelle, will es halt richtig machen damit ich keine Kopfschmerzen mehr hab und das Thema vom Tisch ist.

Was passiert dann genau? Fällt eine Versäumnisentscheidung oder ist das dann eine einseitige Erledigungserklärung? 

Sollte ich die Rückstände wie gefordert auch gleich mit überweisen? Oder kann ich das später machen?

Ebenfalls wäre es gut wenn jemand ungefähr die Kosten einschätzen würde, die auf mich zukommen, damit ich das schon mal mit einkalkuliere und was beiseite lege. Ungefähr halt. Gegenstandswert ist wie bereits erwähnt 413 Euro.

Danke euch.

---

Eine Sache noch: Die Jugendamturkunde habe ich bis zum 18 LJ befristet. Das Ding ist dynamisch. Würde diese Befristung vom Gericht akzeptiert werden oder muss ich dann einen unbefristeten einsenden?
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Badman - 25-04-2021, 16:21

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