25-04-2021, 17:21
Keine Ahnung was Du da jetzt genau betreibst ABER der Titel ist f. Dich JETZT völlig uninteressant !
Dein Sohn ist in der vollstationären Jugendhilfe. Aus einem Titel darf in diesem Zeitraum (Vollstationäre Jugendhilfe) nicht Vollstreckt werden.
Auch können keine Zwangsvollstreckungen aus diesem Zeitraum betrieben werden !
Das kann zum Vorteil sein ABER auch zum Nachteil...Kommt darauf an was Du verdienst !
Schulden laufen ab Start VOLLSTATONÄRE JUGENDHILFE durch den Titel nicht auf....
Lg
A.
Dein Sohn ist in der vollstationären Jugendhilfe. Aus einem Titel darf in diesem Zeitraum (Vollstationäre Jugendhilfe) nicht Vollstreckt werden.
Auch können keine Zwangsvollstreckungen aus diesem Zeitraum betrieben werden !
Das kann zum Vorteil sein ABER auch zum Nachteil...Kommt darauf an was Du verdienst !
Schulden laufen ab Start VOLLSTATONÄRE JUGENDHILFE durch den Titel nicht auf....
Lg
A.