25-04-2021, 19:20
(25-04-2021, 18:32)Durchschnitt072 schrieb: Danke für den Tipp. Ich dachte das ein Titel immer bedient werden muss so wie P. das auch schrieb oder habe ich etwas falsch verstanden?
Da hat der liebe P. auch recht ! Eine einzige Ausnahme: VOLLSTATIONÄRE JUGENDHILFE ! NICHT TEILstationär.
Das bedeutet aber nicht das Du gar nichts zahlst. Die Düsseldorfer Tabelle findet nur keine Anwendung SONDERN eine andere...Google mal...
Du musst auch irgendwo einen Satz stehen haben: " Sollte aus dieser Urkunde die Zwangsvollstreckung betrieben werden dürfen Sie mit diesem Schreiben eine Vollstreckungsabwehrklage durchführen."
Ich kenne deine Ausgangslage nicht...