28-04-2021, 10:06
Morgens,
habe mit der Anwaltskanzlei telefoniert. Der Kostenbeitrag hat erstmal nichts mit dem Verfahren zu tun. Das jetzige Verfahren muss erst einmal meine Unterhaltspflicht klären (Leistungsfähigkeit). Wenn dies geklärt ist und ein Beschluss besteht der mich verpflichtet Unterhalt an die Unterhaltskasse zu zahlen dann kann ich den Titel gleich wieder auf Null setzen lassen wegen der neuen Situation des Kostenbeitrages.
Arminius: Leider kann ich dir jetzt noch keine Angaben dazu machen. Ich versuche dies raus zu bekommen wenn die Möglichkeit besteht. Das Thema Jugendhilfe mit laufenden Unterhalt und zukünftigen Unterhalt ist für mich neu, ich lese mich gerade ein und versuche den ganzen Sachverhalt zu verstehen damit ich den ein oder anderen helfen kann der in einer ähnlichen Situation steckt. Erst einmal warte ich auf die Berechnung des Kostenbeitrages sowie den Prozesstermin ab.
habe mit der Anwaltskanzlei telefoniert. Der Kostenbeitrag hat erstmal nichts mit dem Verfahren zu tun. Das jetzige Verfahren muss erst einmal meine Unterhaltspflicht klären (Leistungsfähigkeit). Wenn dies geklärt ist und ein Beschluss besteht der mich verpflichtet Unterhalt an die Unterhaltskasse zu zahlen dann kann ich den Titel gleich wieder auf Null setzen lassen wegen der neuen Situation des Kostenbeitrages.
Arminius: Leider kann ich dir jetzt noch keine Angaben dazu machen. Ich versuche dies raus zu bekommen wenn die Möglichkeit besteht. Das Thema Jugendhilfe mit laufenden Unterhalt und zukünftigen Unterhalt ist für mich neu, ich lese mich gerade ein und versuche den ganzen Sachverhalt zu verstehen damit ich den ein oder anderen helfen kann der in einer ähnlichen Situation steckt. Erst einmal warte ich auf die Berechnung des Kostenbeitrages sowie den Prozesstermin ab.