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Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt
#97
Das interessiert mitunter Ihre Anwältin wenig was du da schreiben tust... Und drohen und vorwarnen würde ich schon garnicht, wenn du das vorhast was du da schreibst, dann tue es einfach ohne wen vorher darüber zu informieren.
Bedenke das es "Ihre" Anwältin ist, die "nur" Ihre Interessen vertritt, egal wie hirnlos es erscheint

Schreibe wenn dem Gericht den Sachverhalt mit Belegen und das die Klage abzuweisen ist da mutwillig herbeigeführt ( Wenn es denn so ist das tatsächlich kein einvernehmlicher Versuch stattfand. ) Denn wenn das was eingeklagt wurde, schon längst erledigt ist, freut sich auch das Gericht Wink 

Aber warum gehst du nicht zum Jugendamt und lässt es dir so wie du es willst titulieren ? Ist Kostenlos. Notar kostet ja wieder Kohle... Aber deine Entscheidung.
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RE: Titelhöhe und in welcher Form / Unterhalt - von Nuffü - 29-04-2021, 06:40

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