29-04-2021, 22:07
Danke Euch.
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Kontoauszug vom März + Kopie Unterhaltstitel über 105% mit folgendem Schreiben ans Gericht:
Aktenzeichen im Betreff.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage finden Sie den Kontoauszug der Unterhaltszahlung vom März für den Monat April über die geforderte Summe. Ebenfalls erhalten Sie eine Kopie des Unterhaltstitels über 105%.
Somit ist der Antrag gegenstandslos, weil die Forderungen bereits Wochen vor Zustellung und Kenntnisnahme erfüllt. Es besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr.
mfg
Der Ex sende ich kommentarlos das Original per Einschreiben mit Rückschein. Anwältin wird ignoriert.
Und dann ist das Thema zu.
Korrekt?
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Kontoauszug vom März + Kopie Unterhaltstitel über 105% mit folgendem Schreiben ans Gericht:
Aktenzeichen im Betreff.
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage finden Sie den Kontoauszug der Unterhaltszahlung vom März für den Monat April über die geforderte Summe. Ebenfalls erhalten Sie eine Kopie des Unterhaltstitels über 105%.
Somit ist der Antrag gegenstandslos, weil die Forderungen bereits Wochen vor Zustellung und Kenntnisnahme erfüllt. Es besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr.
mfg
Der Ex sende ich kommentarlos das Original per Einschreiben mit Rückschein. Anwältin wird ignoriert.
Und dann ist das Thema zu.
Korrekt?