Hallo,
Ende 2020 habe ich die erste Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsersuchen bekommen. Zeitgleich den Bescheid, dass Unterhaltsvorschuss gewährt wird(Bescheid habe ich dieses mal noch nicht erhalten).
Danach habe ich mit einem Schreiben mein Einkommen offengelegt(ALG II+Bescheid).
Ein Formular habe sie damals schon von mir verlangt, aber nicht bekommen.
Anfang 2021 wurde die Leistung eingestellt, weil die Voraussetzung für die Zahlung nicht mehr gegeben sind.
Danach folgte Zahlungsaufforderung mit der Begründung: man gehe davon aus, ich sei leistungsfähig, da ich weder ihr Formular ausgefüllt habe, noch ihnen mitgeteilt habe Art des Schulabschlusses, Art der Berufsausbildung, Tätigkeit der letzten 5 Jahren(Merkblatt für Nichterwerbstätige Unterhaltsverpflichtete).
Jetzt bekam ich wieder ein Schreiben: Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsersuchen mit dem gleichen Formular und Aktenzeichen(da wieder UV beantragt worden ist).
MfG
Ende 2020 habe ich die erste Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsersuchen bekommen. Zeitgleich den Bescheid, dass Unterhaltsvorschuss gewährt wird(Bescheid habe ich dieses mal noch nicht erhalten).
Danach habe ich mit einem Schreiben mein Einkommen offengelegt(ALG II+Bescheid).
Ein Formular habe sie damals schon von mir verlangt, aber nicht bekommen.
Anfang 2021 wurde die Leistung eingestellt, weil die Voraussetzung für die Zahlung nicht mehr gegeben sind.
Danach folgte Zahlungsaufforderung mit der Begründung: man gehe davon aus, ich sei leistungsfähig, da ich weder ihr Formular ausgefüllt habe, noch ihnen mitgeteilt habe Art des Schulabschlusses, Art der Berufsausbildung, Tätigkeit der letzten 5 Jahren(Merkblatt für Nichterwerbstätige Unterhaltsverpflichtete).
Jetzt bekam ich wieder ein Schreiben: Rechtswahrungsanzeige und Auskunftsersuchen mit dem gleichen Formular und Aktenzeichen(da wieder UV beantragt worden ist).
MfG