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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
#3
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]

Zum Sorgerecht: also wäre das nur gangbar, wenn ich sie "nerven" wollen würde? Wenig Interesse - ich will meine Ruhe haben.
Zum Umgang: mir ist es eigentlich ganz Recht so. Wir hatten vorher noch den Mittwoch-Donnerstag jede Woche dazu, was für mich viel Stress bedeutet hat. Seit sie von meiner neuen Freudin weiß gestrichen.
Zum Geld: was ist mit Nachforderungen aus der Betreuungszeit?
Zu 3.3.: dass ich alle zwei Jahre offenlegen muss, ist mir bekannt. Es geht um Folgendes: kann ein Gericht mich zu "mehr" verurteilen, als laut DDorfer-Tabelle ansteht (nachdem alles offengelegt und errechnet worden ist)? Und wenn ja: mit welcher Begründung?

Danke für die ersten Einschätzungen!

Nachtrag zu "was bezüglich Sorgerecht richtig gewesen wäre": das ist mir schon klar. Hätte sie aber nicht gemacht. No way. Sonst hätte ich's getan. Sie ist zwar dumm, aber raffiniert.

P.S.: was ist mit meinen anderen Punkten? Irrelevant?

Okay, Hinweis Geld gelesen - sorry, erst nicht gesehen:

konkret hat sie mich im Oktober 2018 aufgefordert, offenzulegen. Habe ich gemacht - passiert ist nichts. Greift hier die Dreijahresregel? Meine Anwältin meinte: nein.
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RE: drohende gerichtliche Auseinandersetzung - von Gautama - 15-05-2021, 11:30

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