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drohende gerichtliche Auseinandersetzung
#6
Wenn nach einer vollständigen Auskunftserteilung keine weitere Forderungen kommen, ist das Thema Unterhalt für vergangene Zeiträume gegessen. Ein Anspruch muss auch durchgesetzt werden und kann nicht endlos in der Schwebe gehalten werden. Anders wärs, wenn ein Verfahren anhängig wäre und das sich verzögert.

Zum Sorgerecht hast du die falschen Vorstellungen. Ich war deswegen auch vor Gericht. Mit einem kurzen Satz im Antrag. Die Ex schrieb über zehn Seiten, die ich nie gelesen habe und der Richter auch nicht. Es geht da nicht um flammende Plädoyers, wer der bessere Elterteil ist und warum der Andere ein gemeiner Bösling ist. Damit macht man sich lächerlich. Auch dann, wenn man immer das Kind als Begründung hernimmt. Der hat das Baby fallen lassen! Der hat am X.X.XXXX vergessen, das KInd vom Kindergarten abzuholen! Pfft.

Ihr habt euch auf Umgang geeignet, ihr habt euch auf Unterhalt geeinigt (kein Verfahren deshalb geführt), ihr könnt irgendwie miteinander kommunizieren, es gibt keine Strittigkeit bezüglich des Aufenthalts. Deshalb stehen die Chancen gar nicht so schlecht, dass ein Richter das gemeinsame Sorgerecht aussprechen würde. Merke: Das gemeinsame Sorgerecht gibts vor allem dann, wenn es keine Wirkung hat, keine Anwendung.

Mit zunehmender Zeitdauer ab Geburt steigt meistens auch die Strittigkeit der Trennungseltern, Abbrüche, Ärger, Dissens. Deshalb könnte man schon sagen, dass die Chancen auf gemeinsame Sorge dann ebenso sinken. Das ist aber eine statistische Aussage, die nichts über deinen Fall aussagt.
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RE: drohende gerichtliche Auseinandersetzung - von p__ - 15-05-2021, 14:02

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