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Anspruch auf Unterhaltsvorschuss
#12
(16-05-2021, 17:17)Borstelbär schrieb: Weil es ja immer heißt, der Titel gilt für das Kind. 

Auch das stimmt. Vertreten bis zum 18. Geburtstag durch die Mutter.
Nutzt dir halt nichts . Zahlen musst du immer, wenn ein Titel besteht. Sogar dann, wenn das Kind gar keinen Anspruch mehr hätte. Immer, immer, immer. Einzige Möglichkeit da raus: Der Titel muss abgeändert oder zurückgegeben werden.
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RE: Anspruch auf Unterhaltsvorschuss - von p__ - 16-05-2021, 14:56
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