17-05-2021, 08:33
(13-05-2021, 10:32)p__ schrieb: Wenn du mit einem Auto rumfährst, das nicht dir gehört und mit dessen Eigentümer du sonst keine Verbindung hast (also nicht dein Arbeitgeber oder sowas), sollte das keine grossen Nachteile bringen.
So läuft das ja auch in der Unterhaltsprellerpraxis. Die Dinge gehen über Dritte und werden per Bargeld geregelt.
Irgendeiner muss halt den geldwerten Vorteil versteuern. Beim Familiengericht wird das keine Rolle spielen, aber das Finanzamt ist ein ernst zu nehmender Feind.
Bibel, Jesus Sirach 8.1