17-05-2021, 17:11
(17-05-2021, 15:50)Durchschnitt072 schrieb: Kurze Frage: Den PHK Antrag kann ich selber verfassen oder muss das jetzt die Anwältin tun?
Kein Anwalt nötig. Natürlich sehen es die Juristen trotzdem lieber, wenn ein Jurist den Antrag stellt.
(17-05-2021, 16:32)Durchschnitt072 schrieb: Hinsichtlich der geltend gemachten Rückstände für den Zeitraum von September bis Dezember 2019 in Höhe von 1088,00 Euro ist eine Leistungsunfähigkeit nicht ersichtlich.
So, jetzt wird das endlich klarer.
1. Es geht bei der VKH-Ablehnung gar nicht um deine eingereichten Krankheitsnachweise wie du sagtest, sondern um mangelnde Erfolgsaussicht deines Antrages. Für VKH gibts mehrere Bedingungen, du musst pleite sein (erfüllt), du musst Erfolgsaussichten haben (nicht erfüllt), der Antrag muss "vernünftig" sein (erfüllt, im Detail erkläre ich das jetzt nicht).
2. Ja, im Unterhaltsrecht gilt immer das Jahreseinkommen als Maßstab für Einkommen. Siehe auch die Düsseldorfer Tabelle. Es war ein Fehler, diesen Antragsteil zu stellen.
3. Deine Krankheit kommt erst in der Begründung für deinen Antrag vor, nicht für die Verfahrenskostenhilfe. Und da gilt in der Tat, dass ein Pflichtiger im Prinzip bereits tot sein muss, bevor er wegen Krankheit keinen Unterhalt zahlen muss. Du wirst also bezüglich er Rückstände geringe Chancen haben, davon loszukommen.
Ich würde einen zweiten Versuch machen, aber verändert. Die Rückstände 2019 zugestehen und den Antrag für 2020 nachschärfen. Wie genau, das steht sogar ziemlich deutlich im Beschluss. Ich kann mir aber vorstellen, was du nicht verstanden hast und formuliere es mal zugespitzt um:
Das Gericht will nicht wissen, dass du kaputt bist. Wenn der Arzt schreibt: "Der ist kaputt und kann seinen Beruf nicht ausüben", dann ist das zu unspezifisch und reicht nicht. Das Gericht will wissen, warum du für alle bei dir in Frage kommenden Stellen (da steht "Tätigkeitsbild"!) nicht arbeiten und dich nicht mal bewerben kannst. Der Arzt sollte also etwas schreiben, das sich konkret auf dein Tätigkeitsbild bezieht. Beispiel: Du bist immer schon Fernfahrer und kannst nicht mehr sitzen. Also muss der Arzt schreiben, dass du Fernfahrer und jeglichen anderen Fahrerberuf ab ... bis mindestens ... NICHT ausüben kannst, weil dir sitzende Tätigkeiten aus medizinier Sicht unmöglich sind.
Aber Vorsicht. Wenn du früher Eisverkäufer warst, wirst das Gericht wissen wollen, wieso du diese stehende Tätigkeit auch nicht ausüben kannst. Es gibt vielleicht Tätigkeiten, die du aufgrund deiner Ausbildung oder vorigen Jobs machen könntest und für die dich der Arzt nicht kaputtschreibt. Du bist in der Nachweispflicht, auch dafür deine Erwerbsunfähigkeit nachzuweisen.