17-05-2021, 17:55
Kannst du machen. Ist bei einer anhaltenden Krankheit auf jeden Fall sinnvoll, auf einen grünen Zweig kommt man da ohnehin nicht mehr. Jegliches Resteinkommen wird selbst unter den strengen Voraussetzungen des §850d ZPO kaum mehr pfändbar sein.
Du könntest aber noch Kosten verursachen. Beschränke deinen Antrag auf Titelabänderung auf Null weil das Kind nicht mehr berechtigt ist. Dafür solltest du VKH bekommen und auch Beiordnung eines Anwalts. Die Anträge gegen dich erklärst du für akzeptiert und damit erledigt.
Du könntest aber noch Kosten verursachen. Beschränke deinen Antrag auf Titelabänderung auf Null weil das Kind nicht mehr berechtigt ist. Dafür solltest du VKH bekommen und auch Beiordnung eines Anwalts. Die Anträge gegen dich erklärst du für akzeptiert und damit erledigt.