18-05-2021, 13:39
so nochmals.... dem Gegenanwalt ist meine Gewinn- und Verlust-Rechnung meines Nebengewerbes in die Hände "gefallen" (denke die EX hat sie damals kopiert.). Er bemängelt unter anderem das ich die Telefon und Internetkosten zu 100% dem Gewerbe zuschreibe und diese aber auch Privat nutze. Zudem schreibt er: Abschreibungen werden bei Unterhaltsberechnungen nie berücksichtigt!
Das erscheint mir etwas komisch, gewerbliche Abschreibungen werden nicht berücksichtigt?
dann schreibt er:
Fakt ist, dass diese Zahlungen, egal wann und wie sie aufgenommen worden sind bei einer Berücksichtigung zur beschränkten oder gar Leistungsunfähigkeit führen könnten, sodass hier ein Schuldenmoratorium vorzunehmen ist. Der Antragsgegner hat sodann in Insolvenz zu gehen, damit er den Unterhalt für alle Kinder bezahlen kann.
Ferner sind die Ratenzahlungen für die Möbel nicht zu berücksichtigen, da diese alleine vom Antragsgegner genutzt werden.
Mit Wördern ala "fakt" tu ich mir immer schwer. Fakt ist doch das die Gesamtsituiation berücksichtig werden muss? Ich soll in die Insolvenz gehen und mein Gewerbe aber weiterführen und ausbauen und zusätzlich noch näher an meine Arbeit ziehen. Kann mir nicht vorstellen das man in der Insolvenz mit Schufaeintrag usw. überhaupt einen Handyvertrag geschweige denn eine neue Wohnung bekomme.
Kann man die Kosten eines Steuerberaters zur Erstellung der Lohnsteuer eigenltich angeben ?
Das erscheint mir etwas komisch, gewerbliche Abschreibungen werden nicht berücksichtigt?
dann schreibt er:
Fakt ist, dass diese Zahlungen, egal wann und wie sie aufgenommen worden sind bei einer Berücksichtigung zur beschränkten oder gar Leistungsunfähigkeit führen könnten, sodass hier ein Schuldenmoratorium vorzunehmen ist. Der Antragsgegner hat sodann in Insolvenz zu gehen, damit er den Unterhalt für alle Kinder bezahlen kann.
Ferner sind die Ratenzahlungen für die Möbel nicht zu berücksichtigen, da diese alleine vom Antragsgegner genutzt werden.
Mit Wördern ala "fakt" tu ich mir immer schwer. Fakt ist doch das die Gesamtsituiation berücksichtig werden muss? Ich soll in die Insolvenz gehen und mein Gewerbe aber weiterführen und ausbauen und zusätzlich noch näher an meine Arbeit ziehen. Kann mir nicht vorstellen das man in der Insolvenz mit Schufaeintrag usw. überhaupt einen Handyvertrag geschweige denn eine neue Wohnung bekomme.
Kann man die Kosten eines Steuerberaters zur Erstellung der Lohnsteuer eigenltich angeben ?