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Neues FamFG, FGG-Reform, neues Familienrecht, neues Verfahrensrecht
#16
Die RichterInnen blicken es eh nicht. Auch ab dem 1.09.2009 wird den GutachterInnen nicht die Möglichkeit genommen, den Begutachtungszeitraum beliebig zu verlängern. Da wird mal eben der RichterIn mitgeteilt, dass sie noch ein paar Monate länger benötigt, und schwupps geht eben diese Zeit ins Land. Gründe für eine Verlängerung finden SchlechtachterInnen immer!
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RE: Neues FamFG, FGG-Reform, neues Familienrecht, neues Verfahrensrecht - von blue - 23-08-2009, 19:42

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