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Mutter von Unfallkind will Beziehung was tun
#59
Würde ich nicht machen. Das zieht nur weitere Erklärungen nach sich.
Bei Kindesunterhalt besteht kein Mangelfall und kein Alttitel, keine Referenz eines früheren höheren Einkommens, so dass dort kaum was zu befürchten ist. Beim Betreuungsunterhalt auch nicht, die gesteigerte Erwerbsobliegenheit in §1603 BGB gilt nur für minderjährige Kinder. Betreuungsunterhalt kann sowieso fast niemand bezahlen. Im ersten Jahr hat sie auch Elterngeld.

Wie ist es mit dem Kind? Hast du entschieden, wie du da weitermachst? Ein gelegentlicher Wochenendonkel? Oder doch sein lassen?
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RE: Mutter von Unfallkind will Beziehung was tun - von p__ - 25-05-2021, 14:13

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