26-05-2021, 13:29
Moin..
Mein Erzeugnis hat heute ihre letzte ( mündliche ) Abi-Prüfung absolviert. Aus diesem Anlass habe ich sie angerufen und gratuliert.
Sie wird in 2 Monaten 18 Jahre alt ... Ich zahle KU an ihre Mutter , der KU ist bis zum 18. Lebensjahr tituliert.
Im Gespräch hat sie sich verplappert.. sie wird in Kürze ein Übergangs- FSJ in einer Jugendhilfeeinrichtung machen bis zum Studienbeginn im Winter oder im nächsten Jahr
( je nach NC aufgrund der ja noch nicht feststehenden Gesamt-Abinote ) ...
Sie erhält dafür von der Einrichtung 426 € mtl. Taschengeld und kann ab Volljährigkeit ja zusätzlich dafür das Kindergeld für sich beanspruchen...
Das ich ab Studienbeginn ( dieses Mal allerdings zusammen mit der berufstätigen lieben Mami ) unterhaltspflichtig bin, ist mir klar.. wie verhält sich dieses verdiente FSJ-Taschengeld
jedoch für die restlichen 2 Monate bis zur Volljährigkeit bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Bezug auf meinen derzeitige KU- Zahlung ?
Gruß
ArJa
Mein Erzeugnis hat heute ihre letzte ( mündliche ) Abi-Prüfung absolviert. Aus diesem Anlass habe ich sie angerufen und gratuliert.
Sie wird in 2 Monaten 18 Jahre alt ... Ich zahle KU an ihre Mutter , der KU ist bis zum 18. Lebensjahr tituliert.
Im Gespräch hat sie sich verplappert.. sie wird in Kürze ein Übergangs- FSJ in einer Jugendhilfeeinrichtung machen bis zum Studienbeginn im Winter oder im nächsten Jahr
( je nach NC aufgrund der ja noch nicht feststehenden Gesamt-Abinote ) ...
Sie erhält dafür von der Einrichtung 426 € mtl. Taschengeld und kann ab Volljährigkeit ja zusätzlich dafür das Kindergeld für sich beanspruchen...
Das ich ab Studienbeginn ( dieses Mal allerdings zusammen mit der berufstätigen lieben Mami ) unterhaltspflichtig bin, ist mir klar.. wie verhält sich dieses verdiente FSJ-Taschengeld
jedoch für die restlichen 2 Monate bis zur Volljährigkeit bzw. nach Vollendung des 18. Lebensjahres in Bezug auf meinen derzeitige KU- Zahlung ?
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )