26-05-2021, 23:30
Die Antwort auf diese Frage lautet immer öfter: Ja. Probieren kannst du es freilich, das zu vermeiden. In diesem Fall rate ich, dir das genannte BGH-Urteil durchzulesen und die eingrenzende Argumentation anzuwenden, wenn möglich. Ausserdem solltest du frühzeitig zum Anwalt, der kann dir sagen was in deinem OLG-Bezirk mittlerweile Usus ist. Es dürfte da noch Unterschiede geben.