30-05-2021, 20:35
Im Strafregister steht nach der Berufungsverhandlung ein Eintrag wegen häuslicher Gewalt, damit ist höchstwahrscheinlich auch die Aufenthaltsbewilligung für die CH weg.
Immerhin hat dass den Vorteil, dass die mittlerweilig 6-stelligen Schulden dann auch in der Schweiz verbleiben und ich hier nicht mehr greifbar bin. Meinen Job kann ich zum Glück "mitnehmen".
Mit diesem "Land" und der "Justiz" habe ich echt fertig.
Immerhin hat dass den Vorteil, dass die mittlerweilig 6-stelligen Schulden dann auch in der Schweiz verbleiben und ich hier nicht mehr greifbar bin. Meinen Job kann ich zum Glück "mitnehmen".
Mit diesem "Land" und der "Justiz" habe ich echt fertig.