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Soll man LeistungsUNfähigkeit bescheinigen lassen?
#14
Also nochmal: Alle Details zur Abzweigung bei ALG I - Bezug sind in https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-s...015881.pdf nachzulesen. Bei ALG II darf übrigens nichts abgezweigt werden, dazu gabs vor ein paar Jahren einen eindeutigen Beschluss: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 6. Senat, Urteil vom 21.01.2016, L 6 AS 1200/13

Die Höhe wird von der AA festegelegt. Dort ist auch vom Pflichtigen dagegen vorzugehen und nicht beim Jugendamt. Eine Leistungsunfähigkeitsbescheinigung vom Jugendamt ist reine Phantasie. Da es das nicht gibt, kann es auch nicht bei der AA helfen.
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RE: Soll man LeistungsUNfähigkeit bescheinigen lassen? - von p__ - 03-06-2021, 12:06

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